Bezirksärztekammer Trier

Die Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist die gesetzlich berufene Vertretung der im Bereich der Bezirksärztekammer Trier tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Sie umfasst das Gebiet der Stadt Trier, des Kreises Trier-Saarburg, sowie des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Vulkaneifelkreises Daun.

Sitz der Bezirksärztekammer ist Trier.

Die Bezirksärztekammer Trier ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und freiwilligen Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit,
  • die Beratung von Behörden einschließlich ihrer gutachterlichen Betreuung,
  • die Erteilung der Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten medizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Schwerpunkt oder auf andere zusätzlich erworbenen Kenntnisse in einem bestimmten Bereich auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung hinweisen,
  • die Förderung der Berufsfortbildung der Ärzte,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben zur Durchführung der Prüfungen für die Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • die Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder nach der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz,
  • die Sorge für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander zu tragen.

Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich der Kammer seinen Beruf als Ärztin bzw. Arzt ausübt. Freiwillige Mitglieder der Bezirksärztekammer Trier sind die freiwilligen Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die ihren Wohnsitz im Bereich der Bezirksärztekammer Trier haben.

Zurzeit betreut die Bezirksärztekammer etwa 2.650 Ärztinnen und Ärzte.

Organe der Bezirksärztekammer Trier sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung besteht aus 30 von den Mitgliedern der Bezirksärztekammer Trier gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Vertreterversammlung in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.