Stiftung Stadt Wittlich

Die Stiftung Stadt Wittlich ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Kreisstadt Wittlich.

Die Errichtung der Stiftung Stadt Wittlich wurde im Jahre 1990 durch den Stadtrat der Kreisstadt Wittlich beschlossen. Das Stiftungskapital stammt aus den im Zusammenhang mit der Neuregelung der Stromversorgung in der Stadt Wittlich geflossenen Erlösen.

Das Stiftungskapital beläuft sich auf rund 12 Mio. EUR.

Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand sowie drei beratende Beiräte. Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Stadt Wittlich ist Bürgermeister Joachim Rodenkirch.
Die Stiftung Stadt Wittlich ist selbstlos tätig. Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich für die Stiftung Stadt Wittlich tätig.

Die Stiftung Stadt Wittlich verfolgt ausschließlich, unmittelbar und mittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung Stadt Wittlich ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, der Umwelt, die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen und die Förderung des Sportes.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Durchführung und Unterstützung künstlerischer und anderer kultureller Veranstaltungen sowie die Pflege von Kulturgut;
  • die Durchführung oder Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen, Veranstaltungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind inbegriffen;
  • die Vergabe von Zuschüssen an Wirtschaftsunternehmen zur Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken gemäß § 58 Nr. 10 der Abgabenordnung;
  • die Beschaffung von Mitteln (Ertragserwirtschaftung) für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft setzt voraus, dass diese steuerbegünstigt ist;
  • die Unterstützung von Personen, die infolge eines bestehenden oder drohenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge materieller Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie von Jugendlichen oder älteren Menschen oder
  • die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die ihre Mittel für solche Personen verwenden;
  • die Unterstützung sportlicher Veranstaltungen und Leistungen vor allem auf dem Gebiet des Breitensportes und des sportlichen Nachwuchses.